Kosten
Die Kosten können je nach Arbeitsbelastung (z.B. zwei Personen sind zu betreuen), Nachtarbeit , Sprachkenntnissen, Betreuungs- bzw. Berufserfahrung (z.B. Krankenschwester) etc. variieren. Essen und Wohnen sind prinzipiell frei.
Hin- und Retourfahrt alle 2-3 Monate - es werden die tatsächlich anfallenden Reisekosten (hin und retour) ebenfalls vom Auftraggeber übernommen und spätestens innerhalb einer Woche nach Ankunft an das Personal ausbezahlt (lt. Belegen).
Für Ostern (Ostersonntag und Ostermontag), Pfingstmontag, Weihnachtsfeiertage (24, 25, 26 Dezember) und Neujahr gilt eine Sondervergütung in Höhe:
von 50,00 Euro pro Tag (Ostersonntag und Ostermontag), Pfingstmontag,
von 100,00 Euro pro Tag Weihnachtsfeiertage (24, 25, 26 Dezember) und das Neue Jahr (1 Januar).